Risikolebensversicherung | Kostenloser Tarifrechner

Eine Risikolebensversicherung ist ein sinnvoller Schutz für Familien, der zudem noch preiswerter ist als eine kapitalbildende Lebensversicherung, da kein Vermögen angespart wird. Mit einer Risikolebensversicherung wird beispielsweise die Finanzierung eines Immobilienkaufs abgesichert oder andere größere finanzielle Verpflichtungen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt, in der Regel sind das der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder. Mit der Versicherungssumme können die finanziellen Belastungen besser abgefedert werden, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise bei einem Unfall ums Leben kommt.

Risikolebensversicherungen haben sehr günstige Tarife. In der Regel gilt der Versicherungsschutz sofort nach Abschluss der Versicherung bzw. nach Zahlung der ersten Prämie. Da auch bei der Risikolebensversicherung Überschüsse durch die Versicherung erwirtschaftet werden, können diese gleich in die Beiträge verrechnet werden, so dass die Monatsprämien günstiger werden. Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung ist ein Vergleich mehrerer Anbieter sinnvoll, da sie Prämien und die Gesamtleistung stark variieren. Für Nichtraucher und einige Berufsgruppen gelten außerdem niedrigere Sondertarife.

Über welche Summe eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, ist von den individuellen Verpflichtungen abhängig. Bei einer Familie, die einen Hauskredit abbezahlt, sollte sie mindestens den Kreditbetrag decken und der Familie noch ein weiteres finanzielles Sicherheitspolster bieten, wenn der "Haupternährer" verstirbt. Die Höhe der Versicherung kann auch problemlos angepasst werden, wenn beispielsweise der abgesicherte Kredit bereits zu einem größeren Teil getilgt ist. Durch die Anpassung geht kein Kapital verloren, wie das beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung der Fall ist.

Die Versicherungsprämien für die Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben für die Vorsorge steuerlich absetzbar. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung muss die im Versicherungsfall ausgezahlte Versicherungssumme nicht versteuert werden.